A-H-A+L
so heißen die Regeln, die wir auch 2021 im Unterricht in der Schule einhalten wollen:

Liebe Eltern, Sie haben sicher alle unseren Elternbrief zu den Coronaregeln an unserer Schule zur Kenntnis genommen.
Trotzdem hier noch einmal die wichtigsten Fakten:

  • A-H-A+L   Abstand  –  Hygiene  –  Alltagsmaske  +  Lüften
  • Abstand:  Wir achten auf einen Abstand von mindestens 1,50 m auf den Schulhöfen und in den Schulgebäuden, wo immer es möglich ist.
  • Hygiene: Nach dem Betreten der Schulgebäude gehen wir Händewaschen oder desinfizieren die Hände. Das gilt auch nach der Hofpause oder nach dem Spielen im Freien.
  • Alltagsmaske: Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2-Maske)ist ausgesetzt, auch für alle schulfremden Personen .
  • + Lüften: Mehrmals täglich, vor dem Unterricht, mindestens einmal während jeder Unterrichtsstunde und nach dem Unterricht wird durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet.
  • Pro Betreuungsstunde wird zweimal gelüftet.
  • Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster werden für die Lüftung unter Aufsicht einer Dienstkraft gelüftet.
  • Die Luftreinigungsgeräte werden nur von geschultem Personal gewartet.

Stand: 02. Juni 2022

Zusammen gegen Corona. Halten wir uns alle konsequent an die Regeln und bleiben gesund.

 

Hygieneplan der Spartacus-Grundschule (Stand: 01.10.2021) als PDF

Bitte informieren Sie sich auch im Musterhygieneplan Primarstufe und auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über weitere Vorgaben, die sich auf eine mögliche Erkrankung Ihres Kindes oder die Zugehörigkeit zur Risikogruppe beziehen.

Sollten Sie sich in den Ferien in Risikogebieten aufgehalten haben (Reisewarnungen auf der Seite des Auswertigen Amts), benötigen wir einen negativen Coronatest Ihres Kindes oder die Bestätigung des Gesundheitsamtes oder Ihres Arztes, dass sich Ihr Kind in Quarantäne aufgehalten hat oder sich in Quarantäne befindet.

Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland auf der Seite des Auswertigen Amts